In den letzten Jahren hat sich der Begriff „Staking“ im Zusammenhang mit Kryptowährungen immer mehr etabliert. Es handelt sich dabei um eine Art von Investition, bei der man seine Kryptowährungen für einen bestimmten Zeitraum „einsetzt“, um damit eine Belohnung zu erhalten. Doch was hat das alles mit Steuern zu tun?

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass jegliche Art von Einkommen, egal ob in Form von Geld oder Kryptowährungen, in Deutschland versteuert werden muss. Das bedeutet, dass auch die Belohnungen, die man durch Staking erhält, in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn die Belohnungen unter der sogenannten „Freigrenze“ von derzeit 920 Euro im Jahr liegen, müssen sie nicht versteuert werden.

Es gibt jedoch einige Dinge, die man beachten sollte, wenn man in Kryptowährungen staket und diese Belohnungen versteuern möchte. Zunächst einmal muss man darauf achten, dass man alle Einkünfte aus dem Staking genau dokumentiert. Dazu gehören beispielsweise Datum, Höhe der Belohnung und die entsprechende Kryptowährung. Auch muss man beachten, dass die Belohnungen in der Steuererklärung in Euro angegeben werden müssen, auch wenn sie in einer anderen Kryptowährung ausgezahlt wurden. In diesem Fall muss man den zum Zeitpunkt der Auszahlung gültigen Wechselkurs verwenden.

Wenn man in Kryptowährungen staket, muss man auch darauf achten, dass man die entsprechenden Steuern auf die Belohnungen zeitnah bezahlt. Es gibt nämlich keine automatische Abführung von Steuern wie bei Lohn- oder Gehaltseinkünften. Das bedeutet, dass man selbst dafür sorgen muss, dass die Steuern rechtzeitig bezahlt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Staking und Steuern miteinander verbunden sind.

Coinpirat

Steve Rahn, Jahrgang 1992, konsumiert Krypto-News wie andere Menschen fernsehen, tradet leidenschaftlich den Jumpcoin.

Lebensziel: Finanzielle Unabhängigkeit

Alle Beiträge anzeigen